Kindeswohl
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Kindeswohl als Rechtsbegriff – Kindeswille und Kindeswohl
Kindeswohl ist ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und der EU-Grundrechtscharta. Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern z. B. legen Richter ihren Fokus auf das Kindeswohl. Gleichzeitig gilt es, den Kindeswillen zu berücksichtigen. Doch ist Kindeswille gleich Kindeswohl? Nein. Kindeswille ist eines der wichtigsten Kriterien zur Bestimmung des Kindeswohls, jedoch trägt der Wille eines Kindes nicht in allen Fällen zu seinem Wohl bei. Gerade bei Scheidungen und Trennungen steht z. B. der Wille des Kindes, dass die Eltern zusammenbleiben, im Konflikt mit der Entscheidung der Erwachsenen.
Die Begriffe Kindeswohl und Kindeswille sind als solche nicht im SGB VIII (Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe) verfasst. Jedoch ist das Kindeswohl als inhaltlicher und sozialrechtlicher Begriff eine zentrale Kategorie in mehreren Paragraphen des SGB VIII. So z. B.:
- Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII)
- Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 22 SGB VIII)
- Hilfen zur Erziehung (§ 23 SGB VIII)
Dozent: Andreas Klütmann
(Die Veranstaltung findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 erreicht wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dir dein Geld am Tag der Veranstaltung zurückerstattet.)
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